Alte Haustüren können richtige Energiefresser sein, die wertvolle Wärme aus dem Wohnraum nach außen entweichen lassen. Moderne Haustüren sind dagegen echte Energiesparer. Der Wärmedurchgangskoeffizient U ist der entscheidende Kennwert beim Thema Energie. Je niedriger der U-Wert Ihrer Haustür ist, desto geringer ist der Energieverlust. Weitere Vorteile: Moderne Haustüren schützen Ihr Zuhause besser vor Lärm und Einbrechern. Gerade das heutzutage hohe Maß an Einbruchschutz verleiht einer Haustür ein gutes Gefühl von Sicherheit. Energiesparen, Sicherheit und Komfort (z.B. durch geringere Lärmbelästigung) sind die Haupttreiber für den Kauf einer neuen Haustür.
Gründe genug, die Schwachstelle Haustür in Angriff zu nehmen und die alte Haustür zu erneuern. Grundsätzlich gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten der Förderung: Fördergelder als Zuschuss über die BAFA, ergänzend dazu ein zinsgünstiger Kredit über die KfW oder – alternativ zum Zuschuss – steuerliche Absetzmöglichkeiten über die Steuererklärung.
Seit 2021 unterstützt die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) private Modernisierer beim Haustürtausch mit attraktiven Fördermitteln. Bis 2020 lief die Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung noch über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Bei der BAFA wird selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum mit einem Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten gefördert, sofern die Investition mindestens 300 Euro (brutto) beträgt. Förderfähig sind bis zu 30.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr (für weitere Wohneinheiten gelten niedrigere Grenzen) – das entspricht maximal 4.500 EUR Zuschuss. Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt die Grenze auf 60.000 EUR, auf den Kostenanteil über 30.000 EUR gibt es einen Bonus von 5 % – so sind bis zu 10.500 EUR Zuschuss möglich. Konkrete Informationen zu diesem Programm finden Sie hier:
Ergänzend zur BAFA-Förderung gibt es zinsgünstige Förderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Der Ergänzungskredit (358/359) kann nur zusätzlich zu einer BAFA-Zusage beantragt werden. Der bei der Sanierung bisher attraktive KfW-Kredit 262 für Einzelmaßnahmen wurde eingestellt. Dafür gibt es alternative Förderprodukte. Alle Details zu den Fördermöglichkeiten und Anforderungen finden sich hier:
Alternativ zur BAFA-Förderung (nicht zusätzlich für dieselbe Maßnahme) besteht die Möglichkeit, die Kosten der Sanierung steuerlich abzusetzen: Selbstnutzer können 20 % der Kosten (max. 40.000 €) über drei Jahre von der Steuer abziehen (§ 35c EStG). Diese Maßnahme ist entgegen der anderen beiden Herangehensweisen auch noch nach Projektbeginn möglich. Hierbei empfehlen wir, sich von einem Steuerberater unterstützen zu lassen.
Energetische Baumaßnahmen sind komplex – einen zertifizierten Energieberater hinzuzuziehen ist daher immer sinnvoll. Für die Förderung zur Sanierung der Haustür durch die BAFA oder KfW ist dieser sogar vorgeschrieben. Voraussetzung für die Genehmigung eines Zuschusses ist, dass die Prüfung der technischen Mindestanforderungen beim Haustürenaustausch von einem zertifizierten Energieberater durchgeführt wird. Dieser prüft, ob die Sanierungsmaßnahme für Ihr Gebäude technisch förderfähig sind und erstellt die „Technische Projektbeschreibung“. Danach kann der Zuschuss beantragt werden – diesen können Sie entweder selbst beantragen oder wir als Ihr Haustürenanbieter vermitteln den Kontakt zu einem Energieberater. Sobald Sie das OK erhalten haben und der Zuschuss bestätigt wurde, kann mit der Sanierung begonnen werden. Achtung: Sanierungsmaßnahmen, die bereits angelaufen sind vor Zusage der jeweiligen Förderung, werden nicht berücksichtigt. Nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen stellt der Energieberater erneut eine Bestätigung aus, dass die Sanierung durchgeführt wurde. Mit dieser wird bei der BAFA oder KfW der erfolgreiche Abschluss der Maßnahmen bestätigt und der Zuschuss wird ausgezahlt.
Alle wichtigen Details zur energetischen Sanierung der Haustür im Überblick (Stand: Oktober 2026):
- Zuschuss 15 % der förderfähigen Kosten (max. 4.500 € pro Wohneinheit, mit iSFP bis zu 10.500 €)
- Mindestinvestition 300 Euro (Brutto)
- Wohneigentum muss selbstgenutzt oder vermietet sein
- Bauantrag liegt mindestens 5 Jahre zurück
- Energieeffizienz-Experte notwendig
- Förderfähig sind alle Kosten, die mit der Durchführung der Sanierung entstehen
- Sanierung muss durch Fachunternehmen durchgeführt werden
- Zuschuss muss vor der verbindlichen Auftragserteilung beantragt werden (Vertrag nur mit Vorbehalt der Förderzusage)
- Nach Durchführung der Sanierung wird der Zuschuss ausgezahlt
Es lohnt sich also, die energetische Sanierung der Haustür fördern zu lassen – Villatrium Schmidt ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie planen, Ihre alte Haustür gegen eine Neue auszutauschen. Wir beraten Sie, finden das richtige Produkt für Ihr Zuhause und kümmern uns bei der Förderung um alle wichtigen Details, um für Sie die höchstmögliche Förderung zu gewährleisten.